EINSATZ DER REITTHERAPIE

Meine Schwerpunkte sind:
- Angststörungen
- Panikstörungen
- Phobien
- Mobbing
- Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstwert
- Entscheidungsfindung
- Überwindung von Ängsten und Traurigkeit
- Depressionen
- Essstörungen
- Anpassungsstörungen
- Traumafolgestörungen (z.B. PTBS)
- Somatisierungsstörungen
- Schmerzstörungen
- Unerfüllte Ziele (z.B. Kinderwunsch etc.)
- Neuorientierung
- Erschöpfungssyndrom (Burnout, Stress, Überlastung)
- Chronische Erkrankungen (z.B. Krebsnachsorge / MS)
- Hospizarbeit / palliative Begleitung

Hinweis: Termine müssen bis spätestens 24h vor Beginn der Stunde abgesagt werden, andernfalls muss ich leider die entstehenden Kosten in Rechnung stellen.


Kostenübernahme einer Reittherapie:
Im Allgemeinen ist die Reittherapie eine freiwillige Leistung des Kostenträgers und keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Reittherapie wird in manchen Fällen vom Jugendamt, dem Sozialamt oder der Pflegekasse übernommen. Zum Teil unterstützen auch Stiftungen die Finanzierung.
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung können Unterstützung über das Jugendamt oder Sozialamt erhalten (Eingliederungshilfe §35a SGB VIII, SGB IX).
Finanzielle Unterstützung durch den Bezirk Oberbayern für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen: In manchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass der Bezirk Oberbayern einen Teil der Kosten für die Reittherapie „als heilpädagogische Leistung“ übernimmt. Voraussetzung ist meist ein ärztliches Attest oder Gutachten sowie ein Antrag beim zuständigen Amt (z.B. Sozialverwaltung des Bezirks). Hier können Sie direkt einen Antrag stellen.
Liegt ein Pflegegutachten vor, wird das Therapeutische Reiten in manchen Fällen von einer Pflegekasse übernommen. Dabei wird die Reittherapie als qualitätssichernde Betreuungsleistung bzw. als niederschwelliges Betreuungsangebot angesehen (§45 b SGB XII).
Bei Fördervereinen wie „Pferde Stärken e.V.“ oder „Freudenschimmer e.V.“ kann die Kostenübernahme für Therapiestunden beantragt werden.
In Fällen von sexuellem Missbrauch werden die Kosten für die Reittherapie in einigen Fällen ganz oder teilweise vom „Fond Sexueller Missbrauch“ übernommen. Hier können Sie direkt einen Antrag stellen.
