EINSATZ DER REITTHERAPIE

Psychotherapie Krankenkasse

Meine Schwerpunkte sind:

  • Angststörungen (z.B. generalisierte Angststörung)
  • Panikstörungen
  • Phobien ( z.B. Agoraphobie, soziale Phobie)
  • Mobbing
  • Stärkung von Selbstbewusstsein und Selbstwert
  • Entscheidungsfindung
  • Überwindung von Ängsten und Traurigkeit
  • Depressionen
  • Essstörungen (z.B. Bulimie, Anorexie, Binge-Eating)
  • Anpassungsstörungen
  • Traumafolgestörungen (z.B. PTBS)
  • Somatisierungsstörungen
  • Schmerzstörungen
  • Unerfüllte Ziele (z.B. Kinderwunsch etc.)
  • Neuorientierung
  • Erschöpfungssyndrom (Burnout, Stress, Überlastung)
  • Chronische Erkrankungen (z.B. Krebsnachsorge)

Preise der Reittherapie:

Um einen nachhaltigen Therapieerfolg zu erzielen, sollte die Reittherapie aus mehreren Einheiten bestehen.

Hinweis: Termine müssen bis spätestens 24h vor Beginn der Stunde abgesagt werden, andernfalls muss ich leider die entstehenden Kosten in Rechnung stellen.

Therapeutisches reiten heilpädagodik

Kostenübernahme einer Reittherapie:

Reittherapie wird in einigen Fällen von der Krankenkasse, vom Jugendamt, der Pflegekasse oder dem Sozialamt übernommen. Zum Teil unterstützen auch Stiftungen die Finanzierung.

Bei Fördervereinen wie www.pferde-staerken.net oder www.freudenschimmer.de kann die Kostenübernahme für Therapiestunden beantragt werden.

Liegt ein Attest vom Hausarzt als „Heilmethode Reittherapie“ vor, kann dieses bei der Krankenkasse eingereicht werden. Dann entscheidet die Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden.

Liegt ein Förderbedarf und ein ärztliches Gutachten vor, werden zum Teil die Reittherapiekosten vom Jugendamt übernommen (oft als „Hilfe zur Erziehung“).

Liegt ein Pflegegutachten vor, wird das Therapeutische Reiten in manchen Fällen von einer Pflegekasse übernommen. Dabei wird die Reittherapie als qualitätssichernde Betreuungsleistung bzw. als niederschwelliges Betreuungsangebot angesehen (§45 b SGB XII).

Im Allgemeinen ist die Reittherapie eine freiwillige Leistung des Kostenträgers.

In Fällen von sexuellem Missbrauch werden die Kosten für die Reittherapie in einigen Fällen ganz oder teilweise vom „Fond Sexueller Missbrauch“ übernommen. Hierzu können Sie unter https://fonds-missbrauch.de/antragstellung/ direkt einen Antrag stellen.

Reittherapie bei Verhaltensstörung Starnberg